Wir möchten uns bei allen Gemeindemitgliedern für die
einbezahlten Kirchenbeiträge herzlich bedanken!
Sie ermöglichen eine lebendige Pfarrgemeinde.
Mein Kirchenbeitrag
Es soll gerechter zugehen!
Kinderabsetzbetrag € 22,00 bzw. € 44,00 (Kinder mit besonderen Bedürfnissen)
Der Mindestbeitrag für Selbständige beträgt derzeit € 111,00. Ausgleichszulagen sind kirchenbeitragspflichtig.
Wenn Sie Ihren Kirchenbeitrag in Teilzahlungen begleichen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kirchenbeitragsstelle, die Ihnen auch für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung steht. |
Einen Beitragsrechner und viele weiter interessante Informationen finden Sie unter: www.gerecht.at |
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Die Evangelische Kirche in Österreich ist nach § 18 Abs. 8 EstG gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 1.1.2017 jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgaben in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommenssteuerveranlagung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu melden.
Ausschließlich auf Grundlage dieser Meldung können jährlich bis € 400,00 als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie können die Datenübermittlung bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle schriftlich untersagen. Die Absetzung des Kirchenbeitrages bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer ist dann nicht möglich.
Bitte beachten Sie dazu den Informationsbrief zur Vorschreibung und das Formular zur Untersagung. |
Ob Sie Ihren Beitrag gerne bezahlen, hängt aber in Summe wohl von anderen Überlegungen ab: Zahle ich gerne für meine Kirche, in der Männer und Frauen in allen Ämtern gleichberechtigt sind? Zahle ich gerne für meine Kirche, in der jeder Mensch willkommen ist, unabhängig von seinen Lebensentwürfen? Zahle ich gerne für meine Kirche, in der sich Laien und Geistliche auf gleicher Augenhöhe begegnen und Entscheidungen demokratisch getroffen werden? Zahle ich gerne für die Kirche der Reformation? |