Wir möchten uns bei allen Gemeindemitgliedern für die
einbezahlten Kirchenbeiträge herzlich bedanken!
Sie ermöglichen eine lebendige Pfarrgemeinde.
Mein Kirchenbeitrag
2023 hat sich durch COVID, durch den Krieg in Ukraine und durch die Teuerung von Gas, Öl und Strom viel in unserem Land und auch in unserer Pfarrgemeinde und möglicherweise auch für Sie persönlich verändert. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Ihnen die Zahlung in der vorgeschriebenen Höhe nicht möglich erscheint (z.B. wenn sich Ihrer finanziellen Situation verändert hat), damit wir über eine Vereinbarung sprechen können und eventuelle Anpassung vornehmen können. Wir freuen uns mit Ihnen, wenn es Ihnen gut geht und Sie mit Ihrem Kirchenbeitrag auch dazu beitragen, dass Ihre Kirche die Gehälter überweisen und ihre Arbeit weiterführen kann - und auch wir in unserer Pfarrgemeinde entsprechend hilfreich für andere sein können, wie Jakobus es im Brief formuliert hat: „Seid aber Täter des Wortes und nicht Hörer allein.“ (Jak 1,22). |
Es soll gerechter zugehen!
Kinderabsetzbetrag € 22,00 bzw. € 44,00 (Kinder mit besonderen Bedürfnissen)
Der Mindestbeitrag für Selbständige beträgt derzeit € 111,00. Ausgleichszulagen sind kirchenbeitragspflichtig.
Wenn Sie Ihren Kirchenbeitrag in Teilzahlungen begleichen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Kirchenbeitragsstelle, die Ihnen auch für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung steht. |
Einen Beitragsrechner und viele weiter interessante Informationen finden Sie unter: www.gerecht.at |
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Die Evangelische Kirche in Österreich ist nach § 18 Abs. 8 EstG gesetzlich dazu verpflichtet, die ab 1.1.2017 jährlich bezahlten Kirchenbeiträge zur Berücksichtigung als Sonderausgaben in der Arbeitnehmer- bzw. Einkommenssteuerveranlagung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch an das Finanzamt zu melden.
Ausschließlich auf Grundlage dieser Meldung können jährlich bis € 400,00 als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie können die Datenübermittlung bei Ihrer Kirchenbeitragsstelle schriftlich untersagen. Die Absetzung des Kirchenbeitrages bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer ist dann nicht möglich.
Bitte beachten Sie dazu den Informationsbrief zur Vorschreibung und das Formular zur Untersagung. |
Ob Sie Ihren Beitrag gerne bezahlen, hängt aber in Summe wohl von anderen Überlegungen ab: Zahle ich gerne für meine Kirche, in der Männer und Frauen in allen Ämtern gleichberechtigt sind? Zahle ich gerne für meine Kirche, in der jeder Mensch willkommen ist, unabhängig von seinen Lebensentwürfen? Zahle ich gerne für meine Kirche, in der sich Laien und Geistliche auf gleicher Augenhöhe begegnen und Entscheidungen demokratisch getroffen werden? Zahle ich gerne für die Kirche der Reformation? |